Meine Graue Seite:
bei der ehemaligen 2./GSG3 ( 2./GSG I/3  später 2./GSA I/3 )
im BGS, Kommando Mitte,

Der BGS ( Bundesgrenzschutz )
als Polizei des Bundes (Sonderpolizei) truppenmäßig gegliedert (Polizeitruppe)
Auf Beschluss des Bundestages vom 15.2.1951  gegründet,  gestuezt auf den Art. 87, 1 des Grundgesetzes.

In der Zeit vom 1. April 1964 bis 30. September 1965, also 18 Monate, leistete ich meinen Wehrdienst als Ersatzdienst beim BGS .(Bundesgrenzschutz) (§ 42 Wehrpflichtgesetz 1962) in Fulda mit der Berufsbezeichnung Beamter ab (Beamter auf Widerruf). Grundausbildung 6 Monate, Zugausbildung 3 Monate, Spezialausbildung 3 Monate. Im Prinzip hatten wir die ganzen 18 Monate Ausbildung und Schule. Die Dienstzeit dauerte 8 Jahre. Nach 18 Monate durfte man ohne Folgen  kündigen. Kündigte man vorher mußte man zur Bundeswehr. Mein Dienst war an der damaligen Demarkationslinie zur SBZ (Sowjetische Besatzungszone, seit 7. Oktober 1949 DDR). Neben der rein truppenpolizeilichen Ausbildung mußten wir auch am Unterricht der allgemeinbildenden Schulen des Bundesgrenzschutzes  der GS-Fachschule = (Grenzschutzfachschule) teilnehmen. Ich habe heute noch gelegentlich Albträume und weiß nicht warum, daß eine Prüfung ansteht und ich nicht  in meiner kostbaren knappen Freizeit gelernt hatte. Unterrichtet wurden: Sprachpflege; Staatstbürgerkunde; Wirtschaftskunde; Fachrechnen.

Die blaugrüne Hintergrundfarbe wurde gewählt weil sie der Uniformfarbe von damals am nähesten kommt
.
 

Nichts hat, nach meiner Meinung und der meiner damaligen Kameraden, mehr unser Leben geprägt als die Zeit beim BGS. Auch wenn wir über die Härte der Ausbildung geflucht und geschimpft haben. Niemals danach hatte ich  solch große Kraft und Kondition als zu jener Zeit.
Wenn der Spieß ( Innendienstleiter ) uns auf dem Kasernenhof mit “kehrt marsch marsch, kehrt marsch marsch usw.” strafen wollte gab er nach einiger Zeit mit der Bemerkung auf: “Euch kann ich nicht damit bestrafen ihr habt eine zu gute Kondition”.



Diese Webseite wurde von mir nach bestem Wissen so erstellt, daß auch nach Jahren nach Ausscheiden aus dem BGS nicht gegen die Amtsverschwiegenheit verstoßen wird.
Amtsverschwiegenheit nach BBG (Bundesbeamtengesetz) vom 14.7.1953 in der Fassung vom 1.Oktober 1961:
Der Beamte hat, auch auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren ( § 28 Nr. 1 BBG) Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen (§ 61 Abs. 1 Satz 2 BBG)

Klicken Sie hier drauf.  Das ist die von mir erstellte Seite für alle Kameraden der 2./GSG I/3
www.beim-bgs-fulda-1964-65.de

Klicken Sie hier drauf.  Das ist die von mir erstellte Seite für alle Kameraden beim alten BGS von  1957 - 1971
www.beim-alten-bgs.de

Die meisten Kameraden sind nach Ablauf von 18 Monaten  zurück in die Wirtschaft. Einige Kameraden sind beim BGS geblieben, einige gingen später zur Polizei, einige zur Kriminalpolizei.

Nach jahrelanger Pause treffen wir uns seit 1996 wieder regelmäßig alle 2 - 3 Jahre. 2004 feierten wir in einem dreitägigen Treffen 40 Jahre BGS-Kameradschaft . Treffen war am 21. 22. und 23. Mai.

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